BFH - Beschluss vom 18.07.2002
VIII R 38/00
Normen:
FGO § 115 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 50

Revisionszulassung nach § 115 Abs. 1 FGO a.F.; offensichtliche Gesetzwidrigkeit der Zulassung

BFH, Beschluss vom 18.07.2002 - Aktenzeichen VIII R 38/00

DRsp Nr. 2002/17440

Revisionszulassung nach § 115 Abs. 1 FGO a.F.; offensichtliche Gesetzwidrigkeit der Zulassung

An die Zulassung der Revision durch die Vorinstanz ist der BFH nicht gebunden, wenn diese offensichtlich gesetzwidrig ist. Offensichtliche Gesetzwidrigkeit ist gegeben, wenn die als grundsätzlich bedeutsam erachtete Rechtsfrage nach der kumulativen Begründung des FG-Urteils nicht entscheidungserheblich ist.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) --die X-GbR-- einen gewerblichen Grundstückshandel unterhalten hat.

1. Zum einen veräußerte die X-GbR folgende Mehrfamilienhäuser:

Objekt Erwerb Veräußerung

"A" 09.02.1982 20.01.1987

"B" 05.02.1982 16.01.1988

"C" 30.10.1978 27.12.1988

"D" 10.09.1980 11.09.1989