A.
Richter am Finanzgericht ... (A) hat im Rahmen seiner Nebentätigkeit bei der öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle Hamburg (öRA) ein Beratungsgespräch mit dem Kläger wegen der vorliegenden Kindergeld-Auseinandersetzung geführt. Nach Eingang der Klage vom 15. Juli 2005 hat der Richter am selben Tag seine einseitige außerdienstliche Vorbefassung angezeigt und sich wegen diesbezüglicher Besorgnis der Befangenheit selbst abgelehnt.
Die Beteiligten haben sich zu dem Selbstablehnungsgesuch nicht geäußert.
B.
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