BFH - Beschluß vom 15.02.2000
X B 91/99
Normen:
FGO § 51 Abs. 1 S. 1 § 54 Abs. 2 §§ 65 79b ; ZPO § 42, 43 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 1472

Richterablehnung

BFH, Beschluß vom 15.02.2000 - Aktenzeichen X B 91/99

DRsp Nr. 2000/5922

Richterablehnung

1. Verfahrensverstöße oder sonstige Rechtsfehler eines Richters bilden - selbst wenn sie objektiv vorliegen - grds. keinen Ablehnungsgrund. 2. Die Entscheidung des Berichterstatter, von der gerichtsverfahrensrechtlichen Möglichkeit einer Verfahrensbeschleunigung durch Fristsetzung gem. § 65 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 2 FGO Gebrauch zu machen, ist - selbst wenn sie fehlerhaft gewesen wäre - kein Ablehnungsgrund. Ein Richter, der in einem "Schätzungsfall" Ausschlussfristen setzt, handelt nicht ermessensfehlerhaft.

Normenkette:

FGO § 51 Abs. 1 S. 1 § 54 Abs. 2 §§ 65 79b ; ZPO § 42, 43 ;

Gründe: