BFH - Beschluß vom 14.02.2002
I B 112/00
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 1032

Richterablehnung

BFH, Beschluß vom 14.02.2002 - Aktenzeichen I B 112/00

DRsp Nr. 2002/10012

Richterablehnung

1. Zu den Anforderungen an die Ablehnung eines Richters.2. Im Falle eines Ablehnungsgesuchs können im Beschwerdeverfahren keine neuen Ablehnungsgründe vorgebracht werden.

Gründe:

I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine GmbH i.L., hat vor dem Finanzgericht (FG) Klage gegen die Ablehnung ihrer Anträge auf Änderung der Körperschaftsteuerbescheide 1995 und 1996 erhoben. Die Klage wurde durch Urteil des vom Senat des FG bestimmten Einzelrichters E abgewiesen.