BFH, Beschluß vom 31.01.2000 - Aktenzeichen IV B 114/99
DRsp Nr. 2001/13307
Richterablehnung; Beendigung der Instanz
Wird ein Ablehnungsgesuch erst eingelegt, nachdem das FG eine die Instanz abschließende Entscheidung erlassen hat, so fehlt für das Gesuch offenkundig das Rechtsschutzinteresse. Deshalb können auch die abgelehnten Richter über das Gesuch mit entscheiden.