BFH - Beschluß vom 31.01.2000
IV B 114/99
Normen:
FGO § 51 ; ZPO § 44 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 872

Richterablehnung; Beendigung der Instanz

BFH, Beschluß vom 31.01.2000 - Aktenzeichen IV B 114/99

DRsp Nr. 2001/13307

Richterablehnung; Beendigung der Instanz

Wird ein Ablehnungsgesuch erst eingelegt, nachdem das FG eine die Instanz abschließende Entscheidung erlassen hat, so fehlt für das Gesuch offenkundig das Rechtsschutzinteresse. Deshalb können auch die abgelehnten Richter über das Gesuch mit entscheiden.

Normenkette:

FGO § 51 ; ZPO § 44 ;
Fundstellen
BFH/NV 2000, 872