Der beschließende Senat hat in dem beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängigen Verfahren VII B XY über die Beschwerde des Klägers, Beschwerdeführers und Antragstellers (Kläger) wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) ... zu entscheiden. Mit diesem Urteil hat das FG die Klage des Klägers auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Pfändungs- und Einziehungsverfügung des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt --FA--) abgewiesen.
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