Mit einem am 3. August 1998 beim Finanzgericht (FG) eingegangenen Schriftsatz erhob der Prozessbevollmächtigte der Kläger und Revisionskläger (Kläger) Anfechtungsklage wegen Einkommensteuer 1986 gemäß Bescheid vom 17. Februar 1994 in der Form der Einspruchsentscheidung vom 1. Juli 1998 mit der Ankündigung, Anträge, Klagebegründung und Vollmacht alsbald nachzureichen.
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