Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.
Die Beteiligten streiten um den richtigen Zeitpunkt für die Zurechnung des Einheitswerts auf die Erwerber nach Erwerb eines Hausgrundstücks vom Bauträger sowie um die Minderung des Einheitswerts wegen Fluglärm bei Lage nahe am Flughafen Berlin-Tegel.
I.
Mit notariellem Bauträgervertrag vom 18.03.2015 kauften die beiden Kläger je hälftig ein Baugrundstück, auf dem die Verkäuferin ein Reihenhaus zu errichten hatte, und einen 1/14-Miteigentumsanteil an dem Grundstück mit der für die Erschließung auch von 13 anderen Grundstücken notwendigen Privatstraße. Der Vertrag (FG-A Bl. 105-151) enthält u. a. folgende Bestimmungen:
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