BFH - Beschluß vom 26.04.2002
XI R 30/01
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 1029

Richtigkeitsgewähr einer Spendenbescheinigung

BFH, Beschluß vom 26.04.2002 - Aktenzeichen XI R 30/01

DRsp Nr. 2002/10009

Richtigkeitsgewähr einer Spendenbescheinigung

1. Die Richtigkeitsgewähr einer Spendenbescheinigung bezieht sich auch auf die rechtliche Qualifikation des ausgewiesenen Betrages als Spende.2. Die Bestätigung bezweckt, den Abzug bestimmter Beträge als Spende zu ermöglichen, ohne dass der (gutgläubige) Spender und dessen FA die entsprechenden Abzugsvoraussetzungen noch einmal zu prüfen brauchen.

Gründe:

Die Entscheidung ergeht gemäß § 126a der Finanzgerichtsordnung (FGO). Der Senat hält einstimmig die Revision für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich. Die Beteiligten sind davon unterrichtet worden und hatten Gelegenheit zur Stellungnahme.