Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Die Beteiligten streiten aufgrund einer Kürzung der Altersvorsorgezulage wegen nach Meinung der Beklagten gegebener Unterschreitung des Mindesteigenbeitrages im Sinne des § 86 Einkommensteuergesetz – EStG –.
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