FG Köln, vom 12.02.1998 - Aktenzeichen 13 K 6119/93
DRsp Nr. 2001/2921
Rohgewinntantieme als vGA
Erzielt eine Kapitalgesellschaft in wesentlichem Umfang Erlöse aus Dienstleistungen, beinhaltet die Vereinbarung einer Rohgewinntantieme die gleichen Risiken wie die Vereinbarung einer Umsatztantieme und ist daher als vGA zu behandeln.
Für die Praxis:
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