Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26. Oktober 2016 verkündete Urteil der 115. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 44.101,63 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25. Februar 2015 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits fallen der Beklagten zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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