Streitig ist, ob die nachträgliche Rückabwicklung eines Kaufvertrages über eine Eigentumswohnung ein Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO) darstellt, welches zur Versagung der Steuerbegünstigung nach § 10 e des Einkommensteuergesetzes (EStG) auch für die Zeit der Selbstnutzung der Wohnung in bereits abgelaufenen Besteuerungszeiträumen, den Streitjahren 1991 und 1992, führt.
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