Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hechingen vom 10.03.2017 -
zurückgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Das Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 22.355,80 € festgesetzt.
I.
Die Klägerin begehrt die Rückabwicklung eines PKW-Kaufvertrages sowie Schadensersatz.
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