Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist als Kommanditist an der Beigeladenen zu 5, einer GmbH & Co. KG (KG) beteiligt. Weitere Kommanditisten sind seine Geschwister und sein Vater. Die Komplementär-GmbH ist am Gewinn der KG nicht beteiligt.
Die Komplementär-GmbH hatte mit dem Kommanditisten H, dem Beigeladenen zu 3, einen Geschäftsführervertrag geschlossen. Nach diesem Vertrag erhält H seine Bezüge unmittelbar von der KG, für die er in der Hauptsache tätig ist. In diesem Geschäftsführervertrag ist auch geregelt, dass H nach seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst eine Pension erhalten soll, die sich nach seinem Tod auch auf seine überlebende Ehefrau erstreckt.
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