ArbG Ludwigshafen, vom 08.06.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1867/20
Rückerstattungsanspruch weitergezahlten Entgelts während der RenteAusschluss des Bereicherungsanspruchs gem. § 814 BGBHerausgabe des Erlangten gem. § 818 BGB
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.03.2023 - Aktenzeichen 7 Sa 238/22
DRsp Nr. 2023/8303
Rückerstattungsanspruch weitergezahlten Entgelts während der RenteAusschluss des Bereicherungsanspruchs gem. § 814BGBHerausgabe des Erlangten gem. § 818BGB
1. Ist das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien wegen Inanspruchnahme einer Rente nach langjähriger Versicherung beendet, besteht in diesem Zeitraum kein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien mehr. Der Arbeitnehmer hat dann keinen Vergütungsanspruch mehr aus § 611a Abs. 2BGB gegen den Arbeitgeber. Eine Vergütung für die Rentenzeit erlangt der Arbeitnehmer mithin ohne Rechtsgrund.2. Nach § 814BGB kann das zum Zweck der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete nicht zurückgefordert werden, wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war. Erforderlich ist die positive Kenntnis der Rechtslage im Zeitpunkt der Leistung. Nicht ausreichend ist die Kenntnis der Tatsachen, aus denen sich das Fehlen einer rechtlichen Verpflichtung ergibt.3. Nach § 818 Abs. 1BGB erstreckt sich die Herausgabepflicht des Arbeitnehmers auf das Erlangte. Kann dieses nicht herausgegeben werden, hat der Bereicherungsschuldner den Wert zu ersetzen (§ 818 Abs. ). Somit hat der Arbeitnehmer zum einen das an ihn überwiesene Nettoentgelt erlangt wie auch die Befreiung von der entsprechenden Steuerschuld, die nach § Abs. Satz 2 unabhängig davon entsteht, ob ein Rechtsanspruch für die Vergütung besteht.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.