Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Coburg vom 11.01.2018 durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
II.Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 07.09.2018.
I.
Der Kläger hat als Insolvenzverwalter der MS "Scandia" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG zunächst die Rückzahlung von Ausschüttungen, die der Beklagte als Kommanditist der Insolvenzschuldnerin erhalten hat, verlangt. Im Berufungsverfahren hat der Kläger die Sache für erledigt erklärt, der Beklagte hat sich dem widersetzt.
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