Das Urteil des Sozialgerichts Hildesheim vom 21. Oktober 2019 wird aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird auf 157.159,31 Euro festgesetzt.
Die Beteiligten streiten um die Rückforderung der Vergütung der stationären Krankenhausbehandlung zweier Mitglieder der Klägerin im Hause der Beklagten.
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