Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23. Februar 2015 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main (2-
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von € 26.905,89 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von € 340,90 seit dem 10. November 2012, aus einem Betrag in Höhe von € 1.172,02 seit dem 1. Juli 2013, aus einem Betrag in Höhe von € 2.261,84 seit dem 1. Juli 2014, aus einem Betrag in Höhe von € 3.677,96 seit dem 1. Juli 2015, aus einem Betrag in Höhe von € 5.065,12 seit dem 1. Juli 2016 und aus einem Betrag in Höhe von € 5.304,68 seit dem 1. Juli 2017 zu zahlen.
Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger zum 1. Juli 2018 eine Verdienstausfallrente in Höhe von € 7.250,00 und zum 1. Oktober 2018 eine Verdienstausfallrente in Höhe von € 3.625,00 zu zahlen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|