Die Berufung der Beklagten gegen das am 30.10.2017 verkündete Urteil des Landgerichts Osnabrück wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz beträgt bis zu 9.000 €.
I.
Zwischen den Parteien ist streitig, ob die Beklagte die im Wege der Bürgschaft auf erstes Anfordern in Anspruch genommene Mietsicherheit zurückzahlen muss.
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