Der Abrechnungsbescheid zur Umsatzsteuer 1998 vom 25. Juni 2003 und der Abrechnungsbescheid zur Umsatzsteuer 1999 vom 14. Juli 2003, beide in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 27. Dezember 2004, werden aufgehoben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden den Beteiligten je zur Hälfte auferlegt.
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