Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 01.02.2017, Az.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Das Urteil des Landgerichts München I vom 01.02.2017, Az.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 2.910 € festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten um die Rückzahlung von im Rahmen eines Stipendiums erbrachten Leistungen für den Lebensunterhalt in Japan.
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