Die Klägerin verkauft weltweit u.a. Molkereiprodukte, die sie hauptsächlich von inländischen Molkereizentralen und deren Molkereien bezieht. Hierbei nimmt sie auch Ausfuhrvergünstigung in Anspruch.
In der Zeit von Oktober 1988 bis Dezember 1989 belieferte die Klägerin die polnische Außenhandelsorganisation O mit insgesamt 2.460 t Käse (1,2 Mio. kg Gouda, 1,26 Mio. kg Edamer). Hierfür erhielt die Klägerin antragsgemäß Ausfuhrerstattung.
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