FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 20.09.2019
5 K 5255/17
Normen:
AO § 227;

Rückforderung überzahlten Kindergeldes

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.09.2019 - Aktenzeichen 5 K 5255/17

DRsp Nr. 2022/12592

Rückforderung überzahlten Kindergeldes

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Normenkette:

AO § 227;

Tatbestand

Der Kläger begehrt den Erlass einer Rückforderung überzahlten Kindergeldes.

Der Kläger ist Rentner und erhält zusätzlich zur Rente Grundsicherung vom Bezirksamt G... von D... -Sozialamt-. Er bildete mit seiner am 31.12.1990 geborenen Tochter B... eine Bedarfsgemeinschaft. Die Familienkasse E... gewährte dem Kläger fortlaufend Kindergeld für seine Tochter B.... Mit Bescheid vom 13.03.2014 hob die Familienkasse die Kindergeldfestsetzung ab dem Monat November 2012 auf und forderte zugleich das für den Zeitraum von November 2012 bis November 2013 gezahlte Kindergeld in Höhe von insgesamt 2.392 € zurück. Die Familienkasse begründete ihre Entscheidung damit, dass die besonderen Anspruchsvoraussetzungen zur Berücksichtigung volljähriger Kinder nicht erfüllt seien. Der dagegen erhobene Einspruch des Klägers blieb ohne Erfolg.