Auf die Berufung des Klägers wird das am 26.04.2022 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn (Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 58.517,70 € nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.09.2021 zu zahlen.
Die Kosten beider Instanzen trägt die Beklagte.
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