Auf die Berufung des Klägers wird das Teilurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 21.04.2015 (Az.: 2 HK
Die Beklagten zu 2), zu 3) und zu 4) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 291.517,81 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 03.12.2013 zu bezahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
III.Die weitergehende Berufung des Klägers gegen das Teilurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 21.04.2015 (Az.: 2 HK
Die Beklagten zu 2), zu 3) und zu 4) tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits.
V.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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