Die Antragstellerin begehrt die Aussetzung der Vollziehung eines Änderungs- und Sanktionsbescheides bezüglich der Gewährung von Ausfuhrerstattung ohne Sicherheitsleistung.
Mit Ausfuhranmeldung vom 8.9.2003 meldete die Antragstellerin insgesamt 20.879,72 kg Käse der Marktordnungswarenlistennummer 0406 9087 9979 zur Ausfuhr in den Libanon an. Antragsgemäß bewilligte der Beklagte unter dem Vorbehalt, dass der Anspruch auf die festgesetzte Ausfuhrerstattung entsteht und form- und fristgerecht nachgewiesen wird, Ausfuhrerstattung in Höhe von 22.681,10 EUR.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|