1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob die Familienkasse die Festsetzung von Kindergeld für den Sohn des Klägers A für den Zeitraum Oktober 2009 bis Dezember 2010 zu Recht aufgehoben hat.
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