FG Niedersachsen - Urteil vom 26.05.2020
6 K 263/18
Normen:
EStG § 70 Abs. 2;

Rückforderung von Kindergeld gegenüber einem Ausländer

FG Niedersachsen, Urteil vom 26.05.2020 - Aktenzeichen 6 K 263/18

DRsp Nr. 2022/16751

Rückforderung von Kindergeld gegenüber einem Ausländer

Normenkette:

EStG § 70 Abs. 2;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob sich unter Anwendung der europarechtlichen Verordnungen Nr. 883/2004 (VO), Nr. 987/2009 (DVO) als überstaatliche Vorschriften eine Anspruchskonkurrenz ergibt, die einem inländischen Anspruch der Klägerin entgegensteht. Ferner ist streitig, ob möglicherweise zu Unrecht gezahltes Kindergeld von der Klägerin zurückgefordert werden kann.

Die Klägerin hat ihren Wohnsitz im Inland (...). Sie ist schwedische Staatsangehörige und Mutter der in ihrem Haushalt lebenden Kinder ... (geb. ...02.2006) und (geb. ...03.2012). Sie hat das alleinige Sorgerecht für die Kinder. Der von der Klägerin geschiedene Kindesvater lebt in Schweden und übt dort seit Januar 2017 eine Erwerbstätigkeit aus. Die Klägerin ist nicht erwerbstätig und bezieht Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes.