Rückforderung von ohne nähere Überprüfung ausgezahlter Altersvorsorgezulage von einem beurlaubten Beamten wegen nicht fristgerechter Einreichung einer Einwilligungserklärung zur Datenübermittlung beim Arbeitgeber keine Hinweis- und Überprüfungspflicht der Zentralen Zulagestelle, innerhalb der Zweijahresfrist maschinelle Ausgestaltung des Altersvorsorgezulageverfahrens verfassungsgemäß
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.01.2014 - Aktenzeichen 10 K 14234/11
DRsp Nr. 2014/14902
Rückforderung von ohne nähere Überprüfung ausgezahlter Altersvorsorgezulage von einem beurlaubten Beamten wegen nicht fristgerechter Einreichung einer Einwilligungserklärung zur Datenübermittlung beim Arbeitgeber keine Hinweis- und Überprüfungspflicht der Zentralen Zulagestelle, innerhalb der Zweijahresfrist maschinelle Ausgestaltung des Altersvorsorgezulageverfahrens verfassungsgemäß
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