Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte gegenüber der Klägerin zu Recht eine Sanktion in Höhe von DM 6.009,16 und darauf einen 20%igen Zuschlag in Höhe von DM 1.201,83, insgesamt einen Betrag in Höhe von DM 7.210,99 festgesetzt hat.
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