FG Münster - Urteil vom 15.01.2014
6 K 3823/13 AO
Normen:
InsO § 143 Abs 1; AO § 37 Abs 2;

Rückforderungsbescheid, Insolvenzanfechtung, Finanzrechtsweg

FG Münster, Urteil vom 15.01.2014 - Aktenzeichen 6 K 3823/13 AO

DRsp Nr. 2014/4569

Rückforderungsbescheid, Insolvenzanfechtung, Finanzrechtsweg

Die Rückforderung eines vom Finanzamt nach Insolvenzanfechtung in die Insolvenzmasse gezahlten Betrages kann nicht durch einen Verwaltungsakt nach § 37 Abs. 2 AO erfolgen, sondern ist vom Finanzamt auf dem Zivilrechtsweg geltend zu machen (Anschluss an FG Düsseldorf v. 7.3.2013 - 12 K 3560, EFG 2013, 832).

Normenkette:

InsO § 143 Abs 1; AO § 37 Abs 2;

Tatbestand

Umstritten ist die Rechtmäßigkeit eines Rückforderungsbescheides.

Mit Beschluss vom 01.02.2008 eröffnete das Amtsgericht O unter dem Aktenzeichen 2 IN … das Insolvenzverfahren über das Vermögen der E GmbH (im Folgenden: GmbH) und bestellte den Kläger zum Insolvenzverwalter.

Mit Schreiben vom 07.04.2008 focht der Kläger eine Zahlung, die die GmbH am 12.11.2007 für den Umsatzsteuervoranmeldungszeitraum September 2007 per Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren an den Beklagten geleistet hatte, in Höhe von 83.976,57 EUR an. Der Beklagte erstattete den vorgenannten Betrag am 02.06.2008 auf das Insolvenzanderkonto.