Die Berufung der Beklagten gegen das am 26.05.2017 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin -
Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1 10 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 1 10 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. Hinsichtlich der abzugebenden Willenserklärung gemäß dem Tenor zu 1 der angefochtenen Entscheidung darf die Beklagte die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 55.000,00 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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