Streitig ist, ob die Rückgängigmachung eines Bauvertrages ein rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 Nr. 2 Abgabenordnung - AO - ist, wenn zuvor Sonderabschreibungen auf Anzahlungen aufgrund dieses Bauvertrages nach dem Fördergebietsgesetz - FördG - in Anspruch genommen wurden.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|