Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Aufhebung eines Kaufvertrags und Veräußerung der Immobilie an eine Schwestergesellschaft der ersten Erwerberin unter Vereinbarung des unmittelbaren rückwirkenden Übergangs von Nutzen und Lasten von der Ersterwerberin auf die Zweiterwerberin
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.05.2008 - Aktenzeichen 11 K 1382/04 B
DRsp Nr. 2008/17225
Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Aufhebung eines Kaufvertrags und Veräußerung der Immobilie an eine Schwestergesellschaft der ersten Erwerberin unter Vereinbarung des unmittelbaren rückwirkenden Übergangs von Nutzen und Lasten von der Ersterwerberin auf die Zweiterwerberin
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