FG Münster vom 23.02.2000
8 K 480/95
Normen:
GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 1 ;

Rückgängigmachung eines Grundstückserwerbs

FG Münster, vom 23.02.2000 - Aktenzeichen 8 K 480/95

DRsp Nr. 2002/14346

Rückgängigmachung eines Grundstückserwerbs

Wird der erste Kaufvertrag über einen Grundstücksverkauf aufgehoben und dieses Grundstück anschließend an eine GmbH verkauft, liegt keine Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs i.S. des § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG vor, wenn der erste Erwerber an der GmbH beteiligt ist und sich rechtlich gebunden hat, für alle Verpflichtungen aus dem zweiten Kaufvertrag persönlich einzustehen.

Normenkette:

GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 1 ;

Für die Praxis: