Rückgängigmachung eines in mehreren Teilakten erfolgten, grunderwerbsteuerpflichtigen Wechsels im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft; keine Hauptsacheerledigung durch Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung; Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (Grunderwerbsteuer)
FG Sachsen, Beschluss vom 18.07.2002 - Aktenzeichen 2 V 421/02
DRsp Nr. 2002/13693
Rückgängigmachung eines in mehreren Teilakten erfolgten, grunderwerbsteuerpflichtigen Wechsels im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft; keine Hauptsacheerledigung durch Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung; Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (Grunderwerbsteuer)
1. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob es für die Rückgängigmachung einer gemäß § 1 Abs. 2aGrEStG grunderwerbsteuerpflichtigen Veränderung im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft genügt, eine -nicht aber alle- der zur Tatbestandserfüllung beitragenden Änderungen im Gesellschafterbestand rückgängig zu machen.
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