BFH - Beschluß vom 13.03.2002
VII B 43/01
Normen:
AnfG § 3 Abs. 1 Nr. 1 § 7 ; BGB §§ 166 181 516 1626 1629 1642 1795 ; FGO § 115 Abs. 2 § 118 Abs. 2 ;

Rückgewähranspruch gegenüber Minderjährigen - Absichtsanfechtung

BFH, Beschluß vom 13.03.2002 - Aktenzeichen VII B 43/01

DRsp Nr. 2002/13874

Rückgewähranspruch gegenüber Minderjährigen - Absichtsanfechtung

1. Der Zulassungsgrund der Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO a.F.) ist ein besonders geregelter Unterfall der Grundsatzrevision. 2. Das Institut der Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Konkursverfahrens (Insolvenzverfahrens) ist zivilrechtlicher Natur und keine Figur des Steuerrechts. Für die Frage der Wirksamkeit einer Vermögensübertragung im Bereich des AnfG kommt es daher ausschließlich auf die zivilrechtliche Wirksamkeit dieser Übertragung nach den Vorschriften des BGB an.