BFH - Beschluß vom 04.02.2000
VII B 5/00
Normen:
AO § 130 Abs. 1 ; StBerG § 46 Abs. 1 S. 2, § 164a;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 552

Rücknahme der vorläufigen Bestellung als Steuerbevollmächtigter

BFH, Beschluß vom 04.02.2000 - Aktenzeichen VII B 5/00

DRsp Nr. 2001/13302

Rücknahme der vorläufigen Bestellung als Steuerbevollmächtigter

1. Zwar geht § 46 Abs. 1 Satz 2 StBerG, nach dem sich die Rücknahme der vorläufigen Bestellung als Steuerbevollmächtigter richtet, dem § 130 AO, der die Rücknahme von VA allgemein regelt, als spezielle Verfahrensvorschrift vor. 2. Die Anwendung des § 130 AO ist aber nicht ausgeschlossen, wenn § 46 Abs. 1 Satz 2 StBerG den Fall der Rücknahme des Bescheides über die Rücknahme der vorläufigen Bestellung nicht regelt. 3. Dass es sich dabei um die Rücknahme eines Rücknahmebescheides, ist unerheblich.

Normenkette:

AO § 130 Abs. 1 ; StBerG § 46 Abs. 1 S. 2, § 164a;
Fundstellen
BFH/NV 2000, 552