1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
I.
Die Kläger wurden in den Streitjahren gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger arbeitete bei der European Space Agency (ESA) in Frankreich und bezieht seit dem Jahr 2000 aus diesem Beschäftigungsverhältnis Ruhegehaltsbezüge.
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