Rückstellung für eine Invaliditätsrente als verdeckte Gewinnausschüttung Stichworte: Rückstellungen für eine Invaliditätsrente als verdeckte Gewinnausschüttung
FG München, Urteil vom 19.03.2002 - Aktenzeichen 6 K 1001/99
DRsp Nr. 2002/12200
Rückstellung für eine Invaliditätsrente als verdeckte Gewinnausschüttung Stichworte: Rückstellungen für eine Invaliditätsrente als verdeckte Gewinnausschüttung
Die Zuführungen zur Pensionsrückstellung aufgrund der Zusage einer Invaliditätsversorgung durch eine GmbH zugunsten ihres beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers ohne Absicherung durch eine Rückdeckungsversicherung stellen verdeckte Gewinnausschüttungen dar, wenn aus betrieblicher Sicht kein Anlass bestanden hat, ein solch unkalkulierbares Risiko einzugehen.