FG Niedersachsen - Urteil vom 11.07.2013
6 K 124/12
Normen:
HGB § 249; LwAlschG §§ 2; 3;

Rückstellung für Zahlungen auf landwirtschaftliche Altschulden

FG Niedersachsen, Urteil vom 11.07.2013 - Aktenzeichen 6 K 124/12

DRsp Nr. 2013/20932

Rückstellung für Zahlungen auf landwirtschaftliche Altschulden

Zur Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten i. S. des § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB. Zur Höhe der Zahlungen auf landwirtschaftliche Altschulden nach § 3 Abs. 1 LwAlschG. Eine Rückstellung für Zahlungen auf landwirtschaftliche Altschulden bemisst sich nach §§ 2, 3 LwAlschG.

Normenkette:

HGB § 249; LwAlschG §§ 2; 3;

Tatbestand:

Die Klägerin wendet sich gegen einen Bescheid, der im Anschluss an Feststellungen einer Außenprüfung ergangen ist; streitig ist die Berücksichtigung einer Rückstellung für Zahlungen auf landwirtschaftliche Altschulden nach den Vorschriften des Gesetzes zur Änderung der Regelungen über Altschulden landwirtschaftlicher Unternehmen (Landwirtschafts-Altschuldengesetz – LwAltschG – vom 25. Juni 2004, Bundesgesetzblatt I 2004, 1383).