Die Klägerin wendet sich gegen einen Bescheid, der im Anschluss an Feststellungen einer Außenprüfung ergangen ist; streitig ist die Berücksichtigung einer Rückstellung für Zahlungen auf landwirtschaftliche Altschulden nach den Vorschriften des Gesetzes zur Änderung der Regelungen über Altschulden landwirtschaftlicher Unternehmen (Landwirtschafts-Altschuldengesetz – LwAltschG – vom 25. Juni 2004, Bundesgesetzblatt I 2004, 1383).
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