I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH & Co. KG, stellt technische Gebrauchsartikel für Haushalt und Handwerk her. In ihrer Bilanz auf den 31. Dezember 1989 hat sie Rückstellungen wegen der Verletzung fremder Patent- und Schutzrechte in Höhe von 236 956 DM ausgewiesen. Im Rahmen einer u.a. für das Streitjahr (1989) durchgeführten Betriebsprüfung stellte der Prüfer fest, dass von keinem Rechtsinhaber Ansprüche gegen die Klägerin geltend gemacht worden sind. Der Prüfer vertrat daher die Ansicht, dass hinsichtlich der Rechtsverletzungen nicht ernsthaft mit einer Inanspruchnahme gerechnet werden müsse und deshalb die Rückstellungen in Höhe von 236 956 DM zu Unrecht gebildet worden seien. Zudem seien Rückstellungen für dieselben Patentverletzungen schon in den Bilanzen der Vorjahre ausgewiesen gewesen.
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