I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) stellt ... her. Im Mai 1992 beantragte sie die wasserbehördliche Genehmigung für die Umgestaltung der Imprägnierungsanlage. In diesem Zusammenhang fand eine Ortsbesichtigung statt, bei der Verunreinigungen des Pflasters vor der Imprägnierungsanlage festgestellt wurden. Unter dem Datum vom 1. Oktober 1993 erteilte die untere Wasserbehörde der Stadt X die Genehmigung. Dem Schreiben der Behörde war folgender Zusatz beigefügt:
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