I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Schwerin vom 14.11.2019 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Rechtszüge.
IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
V. Die Revision wird nicht zugelassen.
VI. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis zu 16.000,00 € festgesetzt.
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