Die Berufung der Beklagten gegen das am 16. September 2014 verkündete und mit Beschluss vom 21. Oktober 2014 berichtigte Urteil des Landgerichts Berlin -
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten wie Gesamtschuldner
Das Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten sind berechtigt, die Vollstreckung des Klägers aus diesem Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betragen zuzüglich 10 % abzuwenden, wenn nicht er Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 10 % leistet.
Die Beklagten sind berechtigt, die Vollstreckung des Klägers aus dem angefochtenen Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 3,2 Mio. EUR abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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