Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 27. April 2021 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
I
Zwischen den Beteiligten ist streitig die Rücküberweisung einer über den Tod der Berechtigten hinaus gezahlten Witwenrente.
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