I.
Streitig ist, ob ein Kraftfahrzeug nach dem Hubraum oder nach dem zulässigen Gesamtgewicht zu besteuern ist.
Das Fahrzeug des Klägers wurde am 25. März 1999 zum Verkehr zugelassen. Laut Fahrzeugpapieren handelt es sich um einen Lkw offener Kasten, Erstzulassungsdatum ist ebenfalls der 25. März 1999, das Fahrzeug hat fünf Sitze und hatte bei Erstzulassung ein zulässiges Gesamtgewicht von 2.515 kg. Zum äußeren Erscheinungsbild und zu den weiteren technischen Daten wird auf den bei den Akten befindlichen Herstellerprospekt (Bl. 17-21 FG-Akte) verwiesen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|