FG München - Urteil vom 02.10.2002
4 K 4795/01
Normen:
AO § 164 ; AO § 165 ; AO § 173 Abs. 1 Nr. 1 ; KraftStG § 8 ;

Rückwirkende Änderung fehlerhafter KraftStfestsetzungen infolge falscher Einstufung eines KFZ als LKW

FG München, Urteil vom 02.10.2002 - Aktenzeichen 4 K 4795/01

DRsp Nr. 2003/617

Rückwirkende Änderung fehlerhafter KraftStfestsetzungen infolge falscher Einstufung eines KFZ als LKW

Treu und Glauben stehen einer rückwirkenden Änderung einer fehlerhaften KraftStfestsetzung wegen falscher Einstufung des Fahrzeugs als LKW auch dann nicht entgegen, wenn das Fahrzeug erst nach dem 30.06.1996 bis Mitte 1999 zum Verkehr zugelassen wurde.

Normenkette:

AO § 164 ; AO § 165 ; AO § 173 Abs. 1 Nr. 1 ; KraftStG § 8 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob der Beklagte (Finanzamt = FA) zu Recht einen Kraftfahrzeugsteuerbescheid, in dem er das Fahrzeug nach dem zulässigen Gesamtgewicht besteuert hat, nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO dahingehend geändert hat, dass die Besteuerung nach dem Hubraum erfolgt. Die Streitsache befindet sich im zweiten Rechtszug.