Rückwirkende Änderung; Veräußerungsgewinn; Abfindung; Weichender Gesellschafter; Lästiger Gesellschafter - Rückwirkende Änderung des Veräußerungsgewinnes erlaubt Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids
FG Düsseldorf, Urteil vom 08.03.2007 - Aktenzeichen 15 K 52/04 F
DRsp Nr. 2007/10276
Rückwirkende Änderung; Veräußerungsgewinn; Abfindung; Weichender Gesellschafter; Lästiger Gesellschafter - Rückwirkende Änderung des Veräußerungsgewinnes erlaubt Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids
1. Bei der Veräußerung eines Gesellschaftsanteils nach § 16EStG wirken nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises materiell-rechtlich auf den Zeitpunkt der Veräußerung zurück.2. Dies gilt auch, wenn bei einer bilanzierenden Mitunternehmerschaft die vereinbarte Lästigkeitsabfindung eines weichenden Gesellschafters später herabgesetzt oder uneinbringlich wird. Die Lästigkeitsabfindung ist Teil des Veräußerungsgewinns und des Veräußerungspreises.